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   BGH, 03.10.1968 - X ZR 27/67   

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https://dejure.org/1968,805
BGH, 03.10.1968 - X ZR 27/67 (https://dejure.org/1968,805)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1968 - X ZR 27/67 (https://dejure.org/1968,805)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1968 - X ZR 27/67 (https://dejure.org/1968,805)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkörperung eines Erfindungsgedankens durch ein eingetragenes Gebrauchsmuster in einer Raumform - Abgrenzung zwischen einem verschlossenen Lotterielos und einem Losbrief - Missbrauch von Losen durch Eintauchen in Benzin zur Transparentmachung und Durchleuchtung sowie ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 51, 8
  • NJW 1969, 186
  • MDR 1969, 138
  • GRUR 1969, 184
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.01.1964 - Ia ZB 6/63

    Prüfung der absoluten Schutzvoraussetzungen im

    Auszug aus BGH, 03.10.1968 - X ZR 27/67
    Die im Eintragungsverfahren durchgeführte und inzwischen vom Bundesgerichtshof gebilligte Prüfung der Gebrauchsmusteranmeldungen hinsichtlich der absoluten Schutzvoraussetzungen (BGHZ 42, 248 ff - Spannungsregler; 47, 132, 141 - UHF-Empfänger II) führt nur zu einer beschränkten Prüfung der Schutzfähigkeit des angemeldeten Musters.

    Hinsichtlich der Erfordernisse der Neuheit, des Fortschritts und der Erfindungshöhe findet im Eintragungsverfahren keine Prüfung statt und ist diese deshalb ohnehin im Verletzungsprozeß nachzuholen (BGHZ 42, 248, 255 f [BGH 30.01.1964 - Ia ZB 6/63] ; BGH GRUR 1957, 270, 271 - Unfall-Verhütungsschuh; RGZ 155, 321, 325).

    Für den Neuerungsvorschlag ist nicht der Aufdruck als Druckvorgang entscheidend, der als Verfahren dem Gebrauchsmusterschutz nicht zugänglich wäre (BGHZ 42, 248, 254 [BGH 30.01.1964 - Ia ZB 6/63] - Spannungsregler), sondern das Erzeugnis des Druckverfahrens, nämlich der mit Auslauffarbe erzeugte Aufdruck auf dem verschlossenen Los.

  • RG, 09.04.1930 - I 283/29

    1. Zur Auslegung einer Gebrauchsmuster-Anmeldung. 2. Welche Anforderungen sind an

    Auszug aus BGH, 03.10.1968 - X ZR 27/67
    Es genügt, daß er mit wissenschaftlichen Untersuchungs- und Erkenntnismethoden zu erkennen ist (RGZ 128, 205, 210), ja sogar, daß er den Gebrauchszweck fördert und die durch seine Verwendung erstrebten Vorteile sinnlich wahrnehmbar in Erscheinung treten (RG GRUR 1937, 556, 558 r. Sp.).

    Daß das Los bei dieser Feststellung unbrauchbar wird, ist unschädlich (RGZ 128, 205, 209 f).

  • BGH, 02.11.1956 - I ZR 49/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.10.1968 - X ZR 27/67
    Hinsichtlich der Erfordernisse der Neuheit, des Fortschritts und der Erfindungshöhe findet im Eintragungsverfahren keine Prüfung statt und ist diese deshalb ohnehin im Verletzungsprozeß nachzuholen (BGHZ 42, 248, 255 f [BGH 30.01.1964 - Ia ZB 6/63] ; BGH GRUR 1957, 270, 271 - Unfall-Verhütungsschuh; RGZ 155, 321, 325).

    Dem Gebrauchsmusterschutz ist nur ein durch eine Raumform bestimmter Erfindungsgedanke zugänglich, d.h. ein Erfindungsgedanke, für den eine in einer hinreichend bestimmten Raumform verkörperte technische Gestaltung wesentlich ist (BGH a.a.O. S. 286 unter Hinweis auf BGH GRUR 1957, 270, 271 - Unfall-Verhütungsschuh).

  • RG, 30.06.1937 - I 24/37

    Ist in dem Streit wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters der Einwand mangelnder

    Auszug aus BGH, 03.10.1968 - X ZR 27/67
    Diese Rechtsansicht ist vom Reichsgericht nicht gebilligt worden, weil sie der Amtlichen Begründung und dem Wortlaut des Gesetzes, insbesondere der Regelung in § 11, widerstreite (RGZ 155, 321, 324 ff).

    Hinsichtlich der Erfordernisse der Neuheit, des Fortschritts und der Erfindungshöhe findet im Eintragungsverfahren keine Prüfung statt und ist diese deshalb ohnehin im Verletzungsprozeß nachzuholen (BGHZ 42, 248, 255 f [BGH 30.01.1964 - Ia ZB 6/63] ; BGH GRUR 1957, 270, 271 - Unfall-Verhütungsschuh; RGZ 155, 321, 325).

  • BGH, 30.01.1964 - Ia ZB 1/63

    Gebrauchsmusterfähigkeit elektrischer Schaltungen

    Auszug aus BGH, 03.10.1968 - X ZR 27/67
    Der Neuerungsvorschlag - die (neue) Gestaltung oder Anordnung - muß räumlichkörperlicher Natur sein (BGHZ 42, 263, 283 [BGH 30.01.1964 - Ia ZB 1/63] - Verstärker).

    Auch ein Stoffaustausch kann nach allgemeiner Auffassung selbst bei unveränderter äußerer Gestaltung gegenüber dem Stande der Technik die Schutzfähigkeit eines Gebrauchsmusters begründen (BGHZ 42, 263, 273 [BGH 30.01.1964 - Ia ZB 1/63] - Verstärker; BPatGerE 8, 184, 186).

  • BGH, 26.01.1967 - Ia ZB 19/65

    Zwischenstreit im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 03.10.1968 - X ZR 27/67
    Die im Eintragungsverfahren durchgeführte und inzwischen vom Bundesgerichtshof gebilligte Prüfung der Gebrauchsmusteranmeldungen hinsichtlich der absoluten Schutzvoraussetzungen (BGHZ 42, 248 ff - Spannungsregler; 47, 132, 141 - UHF-Empfänger II) führt nur zu einer beschränkten Prüfung der Schutzfähigkeit des angemeldeten Musters.
  • BGH, 30.10.1962 - I ZR 46/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.10.1968 - X ZR 27/67
    Die bei der Schutzwirkung der bekanntgemachten Patentanmeldung anerkannte Bindung des Verletzungsrichters (BGH GRUR 1963, 563, 565 v. Sp. - Aufhängevorrichtung; RG GRUR 1940, 154, 157) kann eher hingenommen werden, weil ihr eine umfassende Prüfung des Gegenstandes der Anmeldung auf Patentfähigkeit vorausgeht.
  • BGH, 21.03.1958 - I ZR 160/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.10.1968 - X ZR 27/67
    Damit genügt der Neuerungsvorschlag zugleich dem Erfordernis der technischen Gestaltung (vgl. BGH GRUR 1958, 602, 603 - Wettschein).
  • RG, 15.12.1926 - I 277/26

    Gebrauchsmuster; Schutzvoraussetzungen; Neue Gestaltung

    Auszug aus BGH, 03.10.1968 - X ZR 27/67
    Eine neue Gestaltung oder Anordnung in 2 Dimensionen auf einer ebenen Fläche eines 3-dimensionalen Gebrauchsgegenstandes ist ausreichend (RGZ 115, 128, 134; RG GRUR 1937, 1084, 1085 li. Sp.).
  • RG, 06.02.1915 - I 258/14

    Gebrauchsmuster aus neuem Stoffe

    Auszug aus BGH, 03.10.1968 - X ZR 27/67
    Es genügt, wenn der gewerbliche Vorteil, den das Modell bietet, eine beabsichtigte Folge der Verwendung gerade dieses Stoffes ist (RGZ 41, 37, 40; vgl. auch RGZ 84, 65, 67; 86, 226, 227).
  • RG, 17.01.1914 - I 284/13

    Gebrauchsmuster aus neuem Stoffe

  • RG, 19.02.1898 - I 377/97

    Kann die Verwendung eines bestimmten Stoffes den Musterschutz für das Modell

  • BGH, 18.03.1975 - X ZB 9/74

    Anmeldung eines Gebrauchmusters - Voraussetzungen des Gebrauchsmusterschutzes -

    Ebenso wie dem Patentschutz sind dem Gebrauchsmusterschutz jedoch nur technische Erfindungen zugänglich (RGZ 120, 224, 227; BGHZ 51, 8, 14 f - Lotterielos).
  • BGH, 10.07.1979 - X ZR 23/78

    Oberarmschwimmringe

    Es ist seit jeher anerkannt, daß die ordentlichen Gerichte die Rechtswirksamkeit eines Gebrauchsmusters nachzuprüfen und dem eingetragenen Muster den Schutz zu versagen haben, wenn sich seine Rechtsunwirksamkeit herausstellt (BGH GRUR 1957, 270, 271 - Unfall-Verhütungsschutz; BGHZ 51, 8, 11 m.w. Nachw. - Lotterielos).
  • BPatG, 17.12.1997 - 5 W (pat) 4/95

    Gebrauchsmusterschutz - Keine Verneinung der technischen Natur der Lehre bei

    Dieses materielle Schutzkriterium (für Gebrauchsmuster vgl. BGHZ 51, 8, 14f - Lotterielos; für technische Schutzrechte allgemein vgl. BGHZ 52, 74 Rote Taube) gehört zu den absoluten - aus dem Wesen des Schutzgegenstandes selbst herrührenden - Schutzvoraussetzungen und ist nicht durch die das Eintragungsverfahren regelnde Vorschrift des § 8 Abs. 1 Satz 2 GbmG - anders als die dort aufgeführten, insbesondere die relativen Schutzvoraussetzungen betreffenden Bestimmungen - erfaßt, die die Prüfungskompetenz der Gebrauchsmusterstelle beschränkt.
  • BGH, 14.11.1968 - III ZR 92/66

    Wirksamkeit eines Testaments - Zuwendung einer Kaufpreisrente - Gültigkeit eines

    Die Bestimmung gilt auch für gemeinschaftliche Testamente (BGHZ 51, 13, 15 [BGH 03.10.1968 - X ZR 27/67]; BGB RGRK § 2287 Anm. 3).
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